Elektrizitätsgemeinschaft (LEG)
Strom untereinander austauschen?
Eine LEG ermöglicht den Austausch lokal erzeugter Energie innerhalb der Gemeinschaft – unter Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes.
Wie funktioniert eine LEG?
Eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ermöglicht es ihren Teilnehmern, lokal produzierten Strom untereinander auszutauschen – und zwar über das bestehende öffentliche Verteilnetz. Für den Strom, der innerhalb der LEG produziert und verbraucht wird, gilt ein reduzierter Netznutzungstarif. Dieser Abschlag beträgt – abhängig von der Netztopologie – 20 % oder 40 %. Reicht der LEG-Strom nicht aus, um den gesamten Bedarf der Teilnehmer zu decken, wird der verbleibende Strombedarf wie gewohnt durch den Grundversorger oder, bei Marktteilnehmern, durch einen Drittlieferanten abgedeckt.
Teilnehmen an einer LEG können sowohl private Haushalte und Unternehmen als auch Produzenten erneuerbarer Energie und Speicherbetreiber. Auch bestehende Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) oder virtuelle ZEV (vZEV) können Teil einer LEG sein. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sich alle Beteiligten im gleichen Netzgebiet, auf derselben Netzebene (maximal 36 kV) und innerhalb derselben Gemeinde befinden. Zudem müssen alle Teilnehmer über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verfügen und die LEG insgesamt eine erneuerbare Erzeugungsleistung von mindestens 5 % der gesamten Anschlussleistung der teilnehmenden Verbraucher aufweisen.
Vorteile, Kosten und Anmeldeformalitäten
Die Teilnahme an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bringt für alle Beteiligten eine Reihe von Vorteilen mit sich. Einer der grössten Pluspunkte ist der finanzielle Anreiz: Für den Strom, der innerhalb der LEG erzeugt und verbraucht wird, wird ein reduziertes Netznutzungsentgelt gewährt – abhängig von der technischen Ausgestaltung beträgt der Abschlag 20 % oder 40 %. Gleichzeitig wird durch den lokalen Strombezug die regionale Versorgung gestärkt und die Abhängigkeit von überregionalen Strommärkten reduziert. Eine LEG fördert damit nicht nur die Eigenversorgung, sondern auch aktiv die Energiewende. Zudem können auch Speicher in die LEG eingebunden werden, was die Flexibilität und Effizienz zusätzlich erhöht.
Mit der Gründung und dem Betrieb einer LEG können gewisse Verwaltungskosten verbunden sein – etwa für die Messung, Datenbearbeitung oder Abrechnung. Diese Kosten werden intern von der Gemeinschaft geregelt. Die Abrechnung kann entweder vom Verteilnetzbetreiber übernommen oder innerhalb der LEG selbst organisiert werden, je nach gewähltem Modell.
Die Anmeldung einer LEG erfolgt über eine offiziell benannte Vertretung der Gemeinschaft. Diese muss die LEG mindestens drei Monate vor dem geplanten Starttermin beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zustimmung aller beteiligten Haushalte und Betriebe – schriftlich oder digital – sowie der Einsatz intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die LEG offiziell starten.




